Sprachkurse mit Bildungsgutschein
Wir sind nach AZWV anerkannter Bildungsträger und bieten zertifizierte Bildungsmaßnahmen für Sprachen an.
Diese Maßnahmen werden durch die Agentur(en) für Arbeit bzw. die ARGE(n) über die Vergabe von Bildungsgutscheinen gefördert.
z.B. Business English: als Vollzeitkurs (Mo-Fr, 8-15 Uhr, 4 Wochen) oder Teilzeitkurs (Mo-Fr, 9-12:15 Uhr, 8 Wochen) in Konstanz, Singen oder Überlingen.
Erkundigen Sie sich - wir beraten Sie gerne!
Anmeldung und Beratung
Für Interessenten ohne Bildungsgutschein ist die Teilnahme am Sprachtraining ggf. als "Maßnahme im Einzelfall" gem. §16 SGB III und §48 SGB III möglich. - Fragen Sie Ihren Berater!
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht - es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Berater. Möglichkeiten, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind und für die eine Förderung notwendig ist. Der Bildungsgutschein wird vergeben, wenn Interessenten ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. "Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?
Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit oder team.arbeit.berlin, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.
Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur für zugelassene Maßnahmen bei zertifizierten Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung ("Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)") verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.
Anmeldung und Beratung durch unsere Mitarbeiter in den Sprachcentern Konstanz, Singen und Überlingen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, rufen Sie uns an!


